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   KG, 15.09.1998 - 1 W 4743/97   

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KG, 15.09.1998 - 1 W 4743/97 (https://dejure.org/1998,6987)
KG, Entscheidung vom 15.09.1998 - 1 W 4743/97 (https://dejure.org/1998,6987)
KG, Entscheidung vom 15. September 1998 - 1 W 4743/97 (https://dejure.org/1998,6987)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grenzanlagen; Verteidigungszweck; Mauergrundstück; Gebietsaustausch; Enteignung; Widerspruch; Grundbucheintragung; Einigungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 6; EinigungsV Art. 19; MauerG § 1
    Fortwirkende ordre-public-widrigkeit von Enteignungen zum Zweck des Mauerbaues bei Gebietsaustausch vor Inkrafttreten des Einigungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 86 T 74/97
  • KG, 15.09.1998 - 1 W 4743/97
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus KG, 15.09.1998 - 1 W 4743/97
    Nach den anzuwendenden damaligen bundesdeutschen Rechtsgrundsätzen ist zwar nach dem Territorialitätsprinzip die auswärtige Enteignung einer dort belegenen Sache grundsätzlich anzuerkennen (vgl. etwa Kegel, Internationales Privatrecht, 7. Aufl., § 23 II, Seite 854 ff.; vgl. insoweit auch BVerfGE 84, 90/123 f.) und soll eine auswärtige Enteignung grundsätzlich auch wirksam bleiben, wenn die enteignete Sache den enteignenden Staat verläßt (vgl. Soergel/von Hoffmann, BGB , 12. Aufl., Anh. III Art. 38 EGBGB Rdn. 27 f.; Keller/Siehr, Allgemeine Lehren des Internationalen Privatrechts, Seite 337).

    Soweit sich der Beteiligte zu 2. auch in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung BVerfGE 84, 90 berufen will, besagt diese Entscheidung nichts zur ordre-public-widrigkeit im Hinblick auf die Eigenart der hier in Betracht kommenden Enteignungsmaßnahme.

  • KG, 13.04.1992 - 24 W 555/92
    Auszug aus KG, 15.09.1998 - 1 W 4743/97
    Insbesondere ist auch die auf das Regelungssystem des Einigungsvertrages gestützte heutige Rechtsprechung zur Wirksamkeit von DDR-Enteignungen nach dem Verteidigungsgesetz (vgl. etwa KG, 24. ZS, VIZ 1992, 321 und KG, 27. ZS, ZOV 1998, 134; siehe auch BVerwG, VIZ 1998, 343 und 344) nicht maßgebend.
  • KG, 14.10.1991 - 24 W 4582/91
    Auszug aus KG, 15.09.1998 - 1 W 4743/97
    Soweit nach dem Einigungsvertrag (vgl. Art. 19 ) und ergänzenden Vorschriften früher maßgebende Gesichtspunkte der Unwirksamkeit staatlicher Akte der ehemaligen DDR aus damaliger bundesdeutscher Sicht nunmehr zugunsten der Restitution oder Ersatzleistung verdrängt worden sind, insoweit also auch das frühere bundesdeutsche interlokale Recht oder sonstige Rechtsgrundsätze aus dem bisherigen Geltungsbereich des Grundgesetzes auf Konfiskationen seitens der ehemaligen DDR (vgl. etwa KG, 24. ZS, VIZ 1992, 70) nicht mehr anzuwenden sind, kann dies nicht für abgeschlossene Vorgänge der vorliegenden Art gelten.
  • BGH, 12.11.1959 - VII ZR 165/58

    Ostenteignung. Bürgschaft

    Auszug aus KG, 15.09.1998 - 1 W 4743/97
    Es ist aber mit Recht grundsätzlich anerkannt, daß die Unwirksamkeit völkerrechtswidriger, entschädigungsloser oder sonst ordre-public-widriger Enteignungen der DDR für die bundesdeutsche Rechtsanwendung seinerzeit zu beachten war, soweit es um Rechts- oder Reflexwirkungen für den eigenen Rechtsbereich ging (vgl. etwa BGHZ 31, 168; BGH lzRspr. 1964/65 Nr. 68 und 1954-57 Nr. 222).
  • BVerwG, 07.08.1997 - 3 C 39.96

    Rechtsstaatswidrigkeit der Zwangsaussiedlung - Vererblichkeit von

    Auszug aus KG, 15.09.1998 - 1 W 4743/97
    Insbesondere ist auch die auf das Regelungssystem des Einigungsvertrages gestützte heutige Rechtsprechung zur Wirksamkeit von DDR-Enteignungen nach dem Verteidigungsgesetz (vgl. etwa KG, 24. ZS, VIZ 1992, 321 und KG, 27. ZS, ZOV 1998, 134; siehe auch BVerwG, VIZ 1998, 343 und 344) nicht maßgebend.
  • OLG Brandenburg, 14.03.1996 - 8 Wx 188/95

    Amtswiderspruch gegen Volkseigentum

    Auszug aus KG, 15.09.1998 - 1 W 4743/97
    Es wird mit Recht die Auffassung vertreten, daß das Grundbuchamt, wenn es, wie auch hier für die Feststellung des Eigentümers im Grundbuchanlegungsverfahren nach §§ 116 ff., 123 GBO , im Grundbuchverfahren auf die Feststellung der Überführung eines Grundstücks in Volkseigentum seitens der ehemaligen DDR ankommt, zunächst einmal die konkrete staatliche Maßnahme festzustellen hat, die zu einer Enteignung geführt haben soll (vgl. OLG Brandenburg VIZ 1996, 722/725), und zwar selbst dann, wenn etwa in einem Rechtsträgernachweis auf einen Enteignungsbeschluß des Rates des Kreises bestimmten Datums hingewiesen wird (OLG Brandenburg, aaO.).
  • BGH, 10.11.1995 - V ZR 179/94

    Anspruchskonkurrenz zwischen Restitutions- und Grundbuchberichtigungsanspruch

    Auszug aus KG, 15.09.1998 - 1 W 4743/97
    Die bloße Aufführung eines enteignenden Aktes in einem Rechtsträgernachweis entbindet die Zivilgerichte nicht von der eigenen Prüfung, ob ein solcher Akt tatsächlich vorgenommen worden ist und zu einer wirksamen Enteignung geführt hat (vgl. BGH VIZ 1996, 87 ).
  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 100/93

    Ansprüche von einer Enteignung nach dem Baulandgesetz der DDR Betroffener

    Auszug aus KG, 15.09.1998 - 1 W 4743/97
    Soweit es im Falle der Feststellung eines konkreten Enteignungsaktes um die Wirksamkeit der Enteignung geht und in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet worden ist, inwieweit formale Mängel, insbesondere fehlende Bekanntgabe des Enteignungsaktes zu dessen Nichtigkeit und Unbeachtlichkeit führen (vgl. dazu etwa einerseits BGHZ 129, 112/116 ff.; OLG Brandenburg, aaO.; andererseits BGH VIZ 1996, 397; BVerwG VIZ 1997, 160 und 168), wären solche Unwirksamkeitsgründe nunmehr aufgrund der inzwischen mit dem Gesetz vom 17. Juli 1997 (BGBl. I Seite 1823/1826) erlassenen Vorschrift des Art. 237 EGBGB geheilt.
  • BVerwG, 11.11.1996 - 7 B 274.96

    Offene Vermögensfragen - Unlautere Machenschaften bei verfahrensfehlerhafter

    Auszug aus KG, 15.09.1998 - 1 W 4743/97
    Soweit es im Falle der Feststellung eines konkreten Enteignungsaktes um die Wirksamkeit der Enteignung geht und in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet worden ist, inwieweit formale Mängel, insbesondere fehlende Bekanntgabe des Enteignungsaktes zu dessen Nichtigkeit und Unbeachtlichkeit führen (vgl. dazu etwa einerseits BGHZ 129, 112/116 ff.; OLG Brandenburg, aaO.; andererseits BGH VIZ 1996, 397; BVerwG VIZ 1997, 160 und 168), wären solche Unwirksamkeitsgründe nunmehr aufgrund der inzwischen mit dem Gesetz vom 17. Juli 1997 (BGBl. I Seite 1823/1826) erlassenen Vorschrift des Art. 237 EGBGB geheilt.
  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 201/94

    Enteignung nach AufbauG

    Auszug aus KG, 15.09.1998 - 1 W 4743/97
    Soweit es im Falle der Feststellung eines konkreten Enteignungsaktes um die Wirksamkeit der Enteignung geht und in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet worden ist, inwieweit formale Mängel, insbesondere fehlende Bekanntgabe des Enteignungsaktes zu dessen Nichtigkeit und Unbeachtlichkeit führen (vgl. dazu etwa einerseits BGHZ 129, 112/116 ff.; OLG Brandenburg, aaO.; andererseits BGH VIZ 1996, 397; BVerwG VIZ 1997, 160 und 168), wären solche Unwirksamkeitsgründe nunmehr aufgrund der inzwischen mit dem Gesetz vom 17. Juli 1997 (BGBl. I Seite 1823/1826) erlassenen Vorschrift des Art. 237 EGBGB geheilt.
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